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KielNET-Pressemitteilung

Kiel, den 05.03.2010

KielNET löscht gespeicherte Daten

Nachdem nun auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist, hat KielNET sofort und unwiderruflich alle Daten, die im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung erfasst worden sind, gelöscht.

„Wir freuen uns, dass nun unsere Kunden nicht mehr unter den terroristischen Anfangsverdacht gestellt werden und nun wieder etwas mehr Vernunft statt Überwachungswahn einkehrt." erklärt der Datenschutzbeauftragte Frank Gustas, der auch privat gegen das Gesetz geklagt hatte.

Ebenfalls freut sich Marketingleiter Christoph Bechtel, dass KielNET nun seinem hohen Anspruch an den Datenschutz wieder gerecht werden kann. „Wir speichern endlich wieder nur Daten, die für die Abrechnung relevant sind. Verbindungdaten oder -adressen, die unter eine sogenannte Flatrate fallen, gehören nicht mehr dazu. Somit können unsere Kunden wieder frei telefonieren und surfen."

Seit 2008 mussten deutsche Telekommunikationsunternehmen alle Verbindungsdaten (Telefon und Internet) sechs Monate lang speichern. Ein konkreter Anlass zur Speicherung war nicht erforderlich, die Speicherung erfolgte prophylaktisch. Die gesammelten Daten sollten von Polizei und Geheimdiensten zur Strafverfolgung genutzt werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun am 2. März 2010 festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt und damit verfassungswidrig ist.

Die KielNET GmbH begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung und hat mit der sofortigen Löschung aller gespeicherten Telekommunikationsdaten begonnen.